Kapital und Zinsen in unterschiedlichen Währungen

Step-Up-Obligationenn
Bei der  Step-Up-Schuldverschreibung wird anfänglich ein ziemlich tiefer Zins gezahlt, späterhin dann ein überaus hoher. Auch diese Schuldverschreibung wird ausgewogen begeben und in Balance zurückgezahlt.

Step-Up-Schuldverschreibungen sind häufig mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet.

Zinsphasen-Anleihen
Zinsphasen-Obligationen stellen eine Mischform zwischen fix- und flexibel verzinslichen Bonds dar. Sie haben grundsätzlich eine Dauer von 10 Jahren und sind in den ersten Jahren mit einem fixen Kupon ausgestattet. Danach folgt eine Zeitspanne von mehreren Jahren mit einer veränderlichen Verzinsung, die sich an den Geldmarktkonditionen orientiert. Die restlichen Jahre werden wieder mit einem Festsatz verzinst.

Währung
Als Geldgeber mögen Sie grundsätzlich auswählen zwischen Schuldverschreibungen, welche auf Euro (EUR-Anleihen) oder auf eine fremdländische Währung (= Fremdwährungsobligation) lauten.

Doppelwährungsbondn: Kapital und Zinsen in unterschiedlichen Währungen
Doppelwährungsobligationn stellen eine Sonderform dar. Bei diesen vermögen die Zahlungsmitteltilgung und die Zinszahlung in verschiedenen Währungen geschehen; partiell wird dem Emittenten oder dem Anleger ein Optionsrecht eingeräumt.

Als Variationen der Doppelwährungsbonds werden zur Restriktion des Währungsrisikos derartige mit einer Call-(Kauf-)Option und/oder einer Put-(Verkaufs-)Option aufgelegt. Die Call-Option ermächtigt den Begeber der Anleihe zu einer vorzeitigen, grundsätzlich unter dem originären Rückzahlungsbetrag liegenden Rückzahlung. Mit einer Put-Option andererseits haben Sie als Geldgeber das Recht, eine verfrühte Rückzahlung der Schuldverschreibung zu einem im Vorfeld bestimmten, genauso kleineren Betrag zu begehren.

Rang im Zahlungseinstellungkontext oder bei Liquidation des Debitors
Ein alternatives wichtiges Ausstattungsattribut ist der Rang einer Anleihe: Für den Fall der Konkurs oder der Auflösung des Emittenten ist zwischen prioritären, paritätischen und nachrangigen Bonds zu unterteilen, es kommt darauf an inwieweit die Ansprüche des Finanziers im Verhältnis zu anderen Darlehensgebern bevorzugt, ebenbürtig oder nachrangig bedient werden.