Aktie ist keineswegs gleich Aktie:

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Shareholders an einer Aktiengesellschaft in einer Urkunde verbrieft. Der Anteilseigner wird Mitbesitzer am Aktienkapital und dadurch Mitinhaber des

Gesellschaftsvermögens.

Die folgenden Absätze behandeln die Aktien deutscher Institutionen. Die Rechte, über welche Sie als Anteilseigner einer fremdländischen Aktiengesellschaft verfügen, konstituieren sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Staates.

Aktieninhaber ist Teilhaber - keineswegs Geldgeber
Als Eigentümer einer Aktie sind Sie keinesfalls - wie bei einem verzinslichen Anteilschein - Kreditgeber, sondern Mitinhaber der Unternehmung, die die Aktien ausgibt. Daraus führen zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, allerdings gleichfalls Pflichten. Darunter ist gerade die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu begreifen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Ausgabebetrag plus gegebenenfalls ein Aufgeld (Ausgabeaufschlag), beschränkt. Nebenpflichten sind bei dezidierten Aktienarten möglich; sie müssen sodann in der Aktienzertifikat im Einzelnen bezeichnet werden.

Erträge: Gewinnanteile und Aufwertungen
Die Aktie bietet dem Geldgeber zweierlei Ertragsquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Kursgewinne. Die Aktie ist dennoch ein Wagnispapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungserträge noch - generell - Dividenden verbrieft werden. Erfolgt indes eine Dividendenausschüttung, so steht Ihnen zusammenfassend ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist keineswegs gleich Aktie: Formgebungsmöglichkeiten bestehen für die ausgebende Gesellschaft vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Beschreibung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) sowie betreffend der Begebung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung bezüglich der Übertragbarkeit konkretisiert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und relativier ggf. die ständige freie Negoziierbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.