Die Aktie ist ein Anteils- oder Teilhaberpapier,

Aktien: Die Aktie ist ein Proportions- oder Teilhaberpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Aktieninhaber wird Mitbesitzer am Aktienkapital und hierdurch Mitinhaber des Gesellschaftsbesitzs.

Die folgenden Abschnitte behandeln die Aktien deutscher Gesellschaften. Die Rechte,

über welche Sie als Aktienbesitzer einer landfremden Aktiengesellschaft verfügen, konstituieren sich nach der Rechtsordnung des entsprechenden Landes.

Anteilseigner ist Mitbesitzer - keinesfalls Geldgeber
Als Eigner einer Aktie sind Sie keineswegs - wie bei einem verzinslichen Wertpapier - Kreditor, stattdessen Mitinhaber der Gesellschaft, welche die Aktien ausgibt. Daraus entspringen zum einen die weiter unten näher beschriebenen Rechte, indes auch Pflichten. Darunter ist gerade die Verpflichtung zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu akzeptieren; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nennwert zuzüglich ggf. ein Aufgeld (Ausgabeaufschlag), begrenzt. Nebenverpflichtungen sind bei expliziten Aktienarten möglich; sie müssen als Folge in der Urkunde im Einzelnen benannt werden.

Erträge: Gewinnanteile und Wertsteigerungen
Die Aktie bietet dem Finanzier zweierlei Erlösquellen: zum einen Gewinnanteilsauszahlungen, zum anderen Börsennotierungserlöse. Die Aktie ist durchaus ein Unwägbarkeitspapier - das heißt, dass Ihnen weder Quotationsprofite noch - generell - Dividenden garantiert werden. Erfolgt allerdings eine Dividendenzahlung, so steht Ihnen im Allgemeinen ein bestimmter Anteil daran zu.

Aktie ist nicht gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten existieren für die ausgebende Firma vor allem betreffend der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Abbildung des Unternehmensanteils (Nennwert/Stückaktien) wie noch betreffend der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausgestaltung hinsichtlich der Übertragbarkeit determiniert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die konstante freie Verhandlungsfähigkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.