Was ist eine Optionsanleihen ?

Umtauschanleihen
Umtauschanleihen (ansonsten exchangeable bonds genannt) sind Schuldverschreibungen, welche dem Inhaber das Recht einräumen, die Anleihe in Aktien einer anderen Gesellschaft umzutauschen.

Der Anleger erhält insofern nicht Aktien der Unternehmung, die die Obligation emittiert hat, sondern Aktien einer anderen Organisation.

Optionsanleihen: „ Bond mit Bezugsrecht"
Tradierte Optionsanleihen laufen vergleichbar wie Wandelobligationen: Auch sie integrieren ein Recht, gewöhnlich zum Bezug von Aktien, gleichwohl nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Obligation.

Optionsanleihen sind verzinsliche Handelspapiere, die dem Anleger das Recht zur Anschaffung von Aktien oder ferner anderen vertretbaren (handelbaren) Anlagegegenständen in einem von der Obligation abtrennbaren Optionsschein garantieren. Dieser Optionsschein kann eigenständig gehandelt werden. Die Aktien lassen sich gegen Verteilung des Optionsscheins zu im Vorfeld erklärten Konditionen beziehen; an Stelle der Belieferung kann zudem ein Barausgleich vorgesehen sein. Die Optionsanleihe per se wird keinesfalls umgetauscht, sondern bleibt bis zu ihrer Bezahlung bestehen.

Im Zuge einer Optionsanleihe mag es von daher bis zu drei verschiedene Quotationen geben: mithin jeweilig einen Börsenkurs für die Obligation mit Optionsschein („cum"), für die Anleihe ohne Optionsschein („ex") und für den Optionsschein alleinig.

Das Optionsrecht kann sich nicht lediglich auf Aktien, statt dessen ferner auf andere Basisobjekte in Beziehung setzen. Beispiele sind Optionsschuldverschreibungen mit einer Wahlmöglichkeit auf Anleihen oder auf fremde Währungen. In derartigen Fällen spricht man von einer Zins-Optionsobligation oder einer Devisen-Optionsobligation. Bei der Zins-Optionsanleihe verbrieft der abtrennbare Optionsschein das Recht, eine erkorene sonstige Schuldverschreibung zu einem festgelegten Börsenkurs zu besorgen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Optionsscheine aus Devisen-Optionsobligationen berechtigen zum Bezug (Call) bzw. zum Vertrieb (Put) eines dezidierten Fremdwährungsbetrags zu einem festgelegten Wechselkurs.