Aktien deutscher Einrichtungen

Aktien: Die Aktie ist ein Anteils- oder Mitbesitzerpapier, das ein Mitgliedschaftsrecht des Anteilseigners an einer Aktiengesellschaft in einem Aktienzertifikat verbrieft. Der Aktionär wird Mitbesitzer am Aktienkapital und hierbei Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens.

Die folgenden Passagen behandeln

die Aktien deutscher Institutionen. Die Rechte, über welche Sie als Teilhaber einer fremdländischen Aktiengesellschaft verfügen, bedingen sich nach der Rechtsordnung des jeweiligen Nationalstaates.

Aktieninhaber ist Mitbesitzer - keinesfalls Kreditor
Als Besitzer einer Aktie sind Sie nicht - wie bei einem verzinslichen Papier - Kreditgeber, statt dessen Mitinhaber der Einrichtung, welche die Aktien ausgibt. Daraus basieren zum einen die weiter abwärts näher beschriebenen Rechte, aber außerdem Pflichten. Darunter ist im Besonderen die Obliegenheit zur Leistung der Einlage auf das Grundkapital zu erkennen; ihre Höhe ist auf den Ausgabebetrag der Aktie, d. h. den Nominalwert zuzüglich gegebenenfalls ein Aufpreis (Agio), limitiert. Nebenverpflichtungen sind bei expliziten Aktienarten möglich; sie müssen als Folge in der Aktienzertifikat im Einzelnen bezeichnet werden.

Erträge: Gewinnanteile und Valorisierungen
Die Aktie bietet dem Investor zweierlei Ertragsquellen: zum einen Dividendenauszahlungen, zum anderen Kursgewinne. Die Aktie ist durchaus ein Eventualitätspapier - das heißt, dass Ihnen weder Börsennotierungsprofite noch - im Großen und Ganzen - Dividenden zugesichert werden. Erfolgt indes eine Dividendenauszahlung, so steht Ihnen in der Gesamtheit ein bestimmter Proportion daran zu.

Aktie ist keinesfalls gleich Aktie: Gestaltungsmöglichkeiten existieren für die in Umlauf setzende Einrichtung vor allem bezüglich der Übertragbarkeit (Namensaktien/Inhaberaktien), der Beschreibung des Unternehmensanteils (Ausgabebetrag/Stückaktien) wie noch hinsichtlich der Gewährung von Rechten (Stammaktien/Vorzugsaktien).

Die Ausformulierung bezüglich der Übertragbarkeit determiniert die Möglichkeit der Eigentumsübertragung an der Aktie und beschränk ggf. die jederzeitige freie Handelbarkeit des Wertpapiers (Austauschbarkeit) ein.