Ausstaffierungsmerkmale einer Anleihe: Laufzeit, Währung,

Ausstattung
Die Ausstaffierungsmerkmale einer Anleihe sind in den so benannten Obligationsbedingungen (Emissionsbedingungen) umfassend aufgeführt: Diese notieren jegliche für die Obligation und die Rechtsbeziehungen zwischen Emittenten

und Finanzier wichtigen Details. Nun zählen nebst dem Ausgabejahr vor allem die folgenden Merkmale:
Frist
Währung
Tilgung
Rang im Konkursfall oder bei Liquidation des Schuldners
Verzinsung

Dauer
Hier lassen sich kurzfristige Obligationn (bis vier Jahre Laufzeit), mittelfristige Schuldverschreibungen (zwischen vier und acht Jahren Dauer) und längerfristige Obligationen (mehr als acht Jahre Ablaufzeit) unterscheiden.

Als Ablaufzeit wird die Zeitdauer zwischen dem in den Anleihebedingungen bezeichneten Verzinsungsbeginn und der Fälligkeit der Anleihe bezeichnet.

Rückzahlung
Die Rückzahlung von Schuldverschreibungen kann entweder über ordentliche oder über außersystematische Rückzahlungen erfolgen.
Systematische Rückzahlung: Rückzahlung innerhalb eines determinierten Rahmens
„Systematisch" bedeutet nicht unbedingt, dass Sie als Anleger den Rückzahlungszeitpunkt bereits im Voraus kennen. Für eine systematische Rückzahlung gibt es generell drei Möglichkeiten:
•    Bei gesamtfälligen Schuldverschreibungen bekommen Sie in der Regel die Denominierung in einer Summe am Abschluss der Dauer zurückgezahlt. Bei der Art der verzinslichen Anlage liegt folglich der Moment des Kapitalrückflusses von Seiten des Begebers fest.
•    Annuitäten-Obligationen dagegen werden keineswegs in einer Summe, sondern nach und nach in mehreren beständigen Jahresraten zurückgezahlt. Mit der Tilgung wird überwiegend nach einer tilgungsfreien Spanne von drei bis fünf Jahren angefangen.

Bei Auslosungsschuldverschreibungen erfolgt die Rückzahlung nach Ablauf einer Zahl rückzahlungsfreier Jahre zu verschiedenartigen Terminen. Als einzelner Geldgeber wissen Sie also nicht, zu welchem der Termine die Wertpapiere, die in Ihrem Vermögen sind, fällig werden. Der Emittent ermittelt über eine Auslosungsprozedur (vornehmlich nach Endziffern, Serien oder Gruppen) die Papierurkunden, die am nächstzu erwartenden Tilgungstermin zurückgezahlt werden.