"Fonds" Besitz zur gemeinschaftlichen Investition

"Fonds" sind rundum verallgemeinernd gesprochen Besitz zur gemeinschaftlichen Anlage.

Rechtlich und ökonomisch können selbige Fonds sehr unterschiedlich gestaltet sein. So können sich zum Beispiel Finanziers zu Personengesellschaften,

bspw. einer KG, vereinen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln determinierte Objekte zu erwerben bzw. zu erschaffen. Gemäß dem Fondsobjekt spricht man danach z. B. von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmfonds.

Verschieden gestaltet sind die geheißenen Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für welche die Regulationen des Investmentgesetzes in Kraft sind.

In einem Investmentfonds bündelt eine Kapitaldispositiongesellschaft oder eine Investitionaktiengesellschaft die Gelder vieler Finanziers, um sie nach der Maxime der Wagnismischung in voneinander abweichenden Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Abwandlungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgerecht zu führen. "Investmentfonds" (bzw. Sondervermögen) ist dabei der Bezeichner für die Vollständigkeit der von Anlegern eingezahlten Gelder und der dazu angeschafften Vermögenswerte.

Kontingente an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitbefugt am Fonds. Ihr Anteil am Vermögen des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Verhältnis der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den in der Gesamtheit ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines individuellen Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (dem benannten Inventarwert), unterteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Partizipation an einem Investmentsondervermögens hat dabei für Sie Eigenarten eines fachgerecht gemanagten Depots. Über die handfeste Anlagepolitik des einzelnen Sondervermögens geben die jeweiligen Verkaufsprospekte und die Vertragsvoraussetzungen verbindliche Information.