"Fonds" Verschiedenartig gestaltet

"Fonds" sind rundum pauschal gesprochen Eigentum zur kollektiven Anlage.

Legal und ökonomisch mögen solche Fonds sehr unterschiedlich gestaltet sein. So mögen sich beispielsweise Finanziers zu Personengesellschaften,

beispielsweise einer KG, zusammenschließen, um gemeinschaftlich mit eigenen Mitteln und/oder mit Kreditmitteln dezidierte Objekte zu erstehen bzw. zu schöpfen. Zufolge dem Fondsobjekt spricht man als nächstes zum Beispiel von einem (geschlossenen) Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Filmsondervermögen.

Ungleichartig gestaltet sind die benannten Investmentfonds oder Investmentsondervermögen, für die die Bestimmungen des Investmentgesetzes gültig sind.

In einem Investmentsondervermögen bündelt eine Kapitalanlagefirma oder eine Kapitalanlageaktiengesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie entsprechend der Grundregel der Wagnismischung in unterschiedlichen Vermögenswerten (Papieren, Geldmarktinstrumenten, Bankeinlage, Ableitungsinstrumenten, Immobilie) anzulegen und fachgemäß zu administrieren. "Investmentsondervermögen" (bzw. Sondervermögen) ist im Zuge dessen der Bezeichner für die Palette der von Investoren eingezahlten Gelder und der dazu angeschafften Vermögenswerte.

Anteile an solchen Fonds sind regelmäßig in Investmentanteilscheinen verbrieft. Mit dem Zukauf von Investmentanteilscheinen werden Sie mitzugelassen am Sondervermögen. Ihr Anteil am Kapital des Investmentsondervermögens bemisst sich nach dem Anteil der Zahl Ihrer Anteilscheine zu den im Ganzen ausgegebenen Anteilscheinen.

Der Wert eines separaten Anteilscheins richtet sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens (dem so genannten Inventarwert), geteiltt durch die Zahl der begebenen Anteilscheine. Die Teilnahme an einem Investmentsondervermögens hat hierbei für Sie Attribute eines fachgemäß gemanagten Depots. Über die konkrete Dispositionspolitik des einzelnen Sondervermögens geben die entsprechenden Verkaufskataloge und die Vertragsbedingungen verbindliche Information.