Kursverhalten der Aktienanleihe

Aktienanleihen sind mit einem gewöhnlich hohen, über dem Marktzinsstand gelegenen Gutschein versehene Wertpapiere, bei denen die Rückzahlungskonditionen

besonders ausgestaltet sind. Der Emittent zahlt am Ende der Frist entweder das Face Value Kapital komplett in Geld zurück oder er liefert statt dessen eine bestimmte Zahl Aktien. Die Kriterien und die zu auszuhändigen Aktien werden in den Anleiheprämissen a priori determiniert.

Ob Sie am Tilgungstag den Nennwertbetrag in Geld oder die zuvor bestimmte Zahl von Aktien erhalten, hängt maßgeblich von der Kursentfaltung der Aktie ab. So enthalten die Anleihebedingungen weiters die Angabe des Andienungsschwellwertes der Aktien. Unterschreitet der Aktienpreis am determinierten Stichtag diesen Schwellenwert, erfolgt die Tilgung in Aktien. Ist die Quotation der Aktie gleich oder höher als der Andienungsgrenzwert, erhalten Sie das NennKapital ausbezahlt. Zinszahlungen erhalten Sie unabhängig davon, ob die Aktien geliefert werden oder ob die Anleihe zum Nennwert zurückgezahlt wird.

Im Verlauf der Laufzeit orientiert sich das Börsennotierungsverhalten der Aktienanleihe vor allem am Kursgeschehen der zu zu verteilenden Aktie. Die Aktienanleihe mag darum nicht mit einem normalen festverzinslichen Wertpapier gleichgesetzt werden. Eher ist ein Aktiengeschäft als Vergleichsmaßstab anzuwenden. Im Vergleich zu einer einfachen Investition in Aktien wirken sich aber Kursverminderungen der Aktie während der Laufzeit bei der Aktienanleihe anschließend weniger stark aus, sobald Sie eine Aktienanleihe erwerben, dessen Andienungsgrenzwert unterhalb des anhängigen Kurspegels der Aktien liegt. Von diesem Anteil geht in diesem Fall eine Pufferfolge aus, aufgrund dessen, dass es zu einer Tilgung in Aktien erst kommt, sowie der Andienungsschwellenwert am Deadline unterschritten wird.

Aktienanleihen können sich ferner auf einen Börsenindex in Beziehung setzen. Unterschreitet dieser Aktienindex zum festgelegten Termin des Andienungsgrenzwertes, liefert der Begeber je nach den Vertragsbedingungen Indexzertifikate, Indexfonds oder einen Geldbetrag, der dem de facto Indexstand gleichkommt.