Absicherungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis

Länderrisiko und Transferrisiko

Vom Länderfährnis spricht man, sobald ein landfremder Darlehensnehmer trotz eigener Bonität auf Grund fehlender Transferfähigkeit und -willigkeit seines Sitzlandes seine Zins- und Tilgungsleistungen

nicht fristgemäß oder schlechthin nicht erwirken kann.

Das Länderwagnis umfasst zum einen die Gefahr einer ökonomischen, zum anderen die Fährnis einer politischen Unbeständigkeit. Solcherart können Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, auf Grund von Währungsmangel oder Transferdeckelungen im Ausland ausfallen. Bei Anteilscheinen in Fremdwährung kann es eintreffen, dass Sie Ausschüttungen in einer Währung erhalten, die auf Grund der Tatsache eingetretener Devisenlimitierungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ermangelnde Absicherungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferfährnis gibt es nicht. Entstabilisierende Geschehnisse im politischen und sozialen Gebilde mögen zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Bedienung von Auslandsschulden und zur Insolvenz eines Landes führen. Politische Ereignisse mögen sich auf dem weltweit verflechtenden Kapital- und Devisenmarkt zeigen: Sie mögen dabei börsennotierungsteigernde Anregungen geben oder aber Baissestimmung generieren. Beispiele für derartige Vorkommnisse sind Veränderungen im Verfassungssystem, der Ökonomieordnung oder der politischen Kraftbeziehungen, nationale und internationale Krisensituationen, Umstürze und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Vorkommnisse. Gleichfalls Wahlaussichten und Wahlausgänge haben mitunter - je nach den Volkswirtschaftsprogrammen der an die Obrigkeit gelangenden Parteien - Wirkungen auf die Währung und das Wertpapierbörsengeschehen in dem betreffenden Land.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Bedeutung haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Beurteilung der Länder der Welt nach deren Kreditwürdigkeit. Länderratings dienen als Urteilsfindungshilfe bei der Abschätzung des Länderwagnisses.