Besitzeraktien lauten keineswegs auf den Namen,

Besitzer aktien
Besitzeraktien lauten keineswegs auf den Namen, statt dessen auf den jeweiligen Besitzer. Bei Eigneraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten machbar.

Namensaktien
Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Anteilseigners in das Aktienbuch der AG eingetragen. Dabei werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Anzahl der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist. Gegenüber der Organisation gelten nur die

eingetragenen Personen als Aktionäre. Nur diese können folglich im Allgemeinen Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter realisieren. Jeder Aktieninhaber mag von der Organisation Auskunft über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Fakten verlangen. Benachrichtigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner grundsätzlich unmittelbar von der Institution.

Ein Aktieninhaber ist keineswegs verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt darauffolgend aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Anteilseigner, welches zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Organisation noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Damit verliert er ferner sein Stimmrecht. Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist von der Registrierung im Aktienbuch keineswegs dependent. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und fördert in Vernetzung mit einem elektronischen Abarbeitungssystem gleichfalls der Abarbeitung von Transaktionen, also Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der BRD stets dann in Gestalt von Namensaktien emittiert werden, wenn der Nennbetrag nicht komplett eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; zusätzliche Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Organisation beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien deklariert man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Anteilseigner weiterführend an die Bestätigung der Gesellschaft gebunden ist. Für die emittierende Organisation sind vinkulierte Namensaktien insofern von Vorteil, als sie die Gesamtschau über den Aktionärskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien dagegen keineswegs häufig vor.