Die Börsennotierungen von Papieren (Veränderlichkeit)

Veränderlichkeit

Die Börsennotierungen von Papieren weisen im Zeitablauf Volatilitäten auf. Das Maß dieser Schwankungen innert einer bestimmten Zeitdauer wird als Wechselhaftigkeit bezeichnet. Die Auswertung der Volatilität erfolgt mithilfe historischer Fakten nach bestimmten statistischen Routinen. Je höher die Wechselhaftigkeit eines Wertpapiers ist, umso eindringlicher schlägt die Quotation nach oben und unten aus. Die Vermögensdisposition in Handelspapieren mit einer hohen Variabilität ist folglich risikobehafteter,

da sie ein höheres Defizitpotenzial mit sich bringt.

Liquiditätswagnis

Die Solvenz einer Investition beschreibt die Gelegenheit für den Anleger, seine Vermögenswerte unentwegt zu marktgerechten Preisen zu veräußern. Das ist normalerweise dann der Fall, wenn ein Geldgeber seine Wertpapiere veräußern kann, ohne dass bereits ein gewöhnlich großer Vertriebsauftrag zu fühlbaren Börsennotierungsschwankungen führt und allein auf deutlich niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.

Generell sind Weite und Tiefe eines Marktes bedeutsam für geschwinde und einfache Papiertransaktionen: Ein Markt besitzt Tiefe, sowie eine große Anzahl offene Verkaufsaufträge zu Preisen direkt über dem herrschenden Preis im Markt existent sind und andersherum eine Vielzahl offene Kaufaufträge zu Preisen unmittelbar unter dem aktuellen Kursniveau. Als weit mag ein Markt tituliert werden, für den Fall, dass diese Aufträge nicht lediglich reichlich sind, sondern sich außerdem auf hohe Handelsfülle in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfragegekoppelte Illiquidität
Für Komplikationen beim Kauf oder Vertrieb von Wertpapieren können enge und illiquide Märkte ursächlich sein. In vielen Fällen ereignen sich tagelang Notierungen an der Effektenbörse, ohne dass Umsätze stattfinden. Für jene Wertpapiere besteht zu einer bestimmten Quotation allein Angebot (Briefbörsennotierung) oder nur Nachfrage (Geldbörsennotierung). Unter solchen Umständen ist die Implementierung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht prompt, nur in Teilen (Teilausführung) oder nur zu negativen Bedingungen ausführbar. Weiterführend mögen hieraus höhere Abwicklungskosten auftreten.