Börsennotierungen von Anteilscheinen weisen im Zeitverlauf Unstetigkeiten auf

Veränderlichkeit

Die Börsennotierungen von Anteilscheinen weisen im Zeitverlauf Unstetigkeiten auf. Das Maß der Schwankungen binnen einer bestimmten Periode wird als Variabilität bezeichnet. Die Rechnung der Variabilität erfolgt mit Hilfe historischer Fakten nach

eindeutigen statistischen Prozeduren. Je höher die Wechselhaftigkeit eines Wertpapiers ist, desto intensiver schlägt der Kurs nach oben und unten aus. Die Vermögensanlage in Anteilscheinen mit einer hohen Volatilität ist folglich risikobehafteter, weil sie ein höheres Verlustpotenzial mit sich bringt.

Liquiditätswagnis

Die Solvenz einer Geldanlage beschreibt die Möglichkeit für den Finanzier, seine Vermögenswerte jederzeit zu marktgerechten Entgelten zu vermarkten. Dieses ist normalerweise dann der Fall, sobald ein Anleger seine Anteilscheine liquidieren kann, ohne dass bereits ein gewöhnlich großer Verkaufsauftrag zu spürbaren Quotationsschwankungen führt und allein auf deutlich niedrigerem Börsennotierungsniveau abgewickelt werden mag.

Prinzipiell sind Breite und Tiefe eines Marktes bedeutsam für rapide und einfache Papiertransaktionen: Ein Markt verfügt über Tiefe, sowie zahlreiche offene Salesaufträge zu Preisen geradewegs über dem dominierenden Preis im Markt vorliegend sind und vice versa eine große Anzahl offene Erwerbsaufträge zu Preisen unmittelbar unter dem aktuellen Börsennotierungsniveau. Als breit mag ein Markt deklariert werden, für den Fall, dass diese Aufträge nicht nur zahlreich sind, stattdessen sich im Übrigen auf hohe Handelsquantität in Beziehung stehen.

Angebots- und nachfrageverbundene Zahlungsunfähigkeit
Für Widrigkeiten beim Zukauf oder Verkauf von Wertpapieren mögen enge und zahlungsunfähige Märkte ursächlich sein. In vielen Fällen geschehen tagelang Notierungen an der Wertpapierbörse, ohne dass Umsätze stattfinden. Für jene Wertpapiere besteht zu einer bestimmten Quotation allein Angebot (Briefbörsennotierung) oder allein Nachfrage (Geldquotation). Unter solchen Umständen ist die Implementierung eines Zukaufs- oder eines Verkaufsauftrages nicht augenblicklich, allein in Teilen (Teilexecution) oder lediglich zu zu wünschen übrig lassenden Bedingungen möglich. Darüber hinaus können hieraus höhere Durchführungskosten entstehen.