Aktiencharaktere miteinander verbinden

Spezialkonstruktionen sind beispielsweise Handelspapieranleihen auf zwei unterschiedliche Aktien (so geheißene Two-Asset-Aktienanleihen) oder außerdem Knock-in-Aktienobligationen. Bei Letzteren ist keinesfalls alleinig der Wechselkurs des Basiswerts bei Fälligkeit für eine Tilgung in Basiswerten maßgeblich,

sondern außerdem noch eine alternative Kursbarriere, die der Basiswert während der Periode erreichen bzw. unterschreiten muss. Ist dies nicht der Umstand, wird der Nennbetrag zurückgezahlt.

Anleihen mit index justierter oder aktienfondausgerichteter Verzinsung: Wie bereits bei den Aktienanleihen handelt es sich bei Obligationen, deren Verzinsung sich an der Dynamik eines Indizes oder eines Aktienkorbs ausrichtet, um Fabrikate, welche Schuldverschreibungs- und Aktiencharaktere miteinander verbinden. Während Aktienanleihen eine feste Zinszahlung gewährleisten, wohl ein Wahlrecht des Emittenten bezogen auf die Organisation und Höhe der Tilgung haben, erhalten Sie als Kunde von Schuldverschreibungen mit index- oder aktienfondorientierter Verzinsung eine veränderliche, von der Entfaltung eines Index oder des Aktienkorbs bedingte Verzinsung und grundsätzlich einen Rückzahlungsbetrag in Geld am Ablaufzeitende.

Obligationen mit indexorientierter Verzinsung sind Wertpapiere mit einer fixen Laufzeit, deren Wertentfaltung von einem festgelegten Index abhängt. Die Tilgungsbedin-gungen sehen zum Finitum der Zeitdauer die Zahlung einer determinierten Quote vor, die auch unter dem Nennbetrag der Obligation liegen mag. Die Obligationen verfügen grundsätzlich über einen Mindestgutschein, dessen Höhe normalerweise unter dem Marktzinspegel liegt. Sie weisen ferner fortlaufend eine veränderliche Aufschlagskomponente auf, deren Ausformulierung schwankt. Selbige Zinskomponente spiegelt die Entwicklung des festgelegten Index wider. Dazu kann eine prozentuale Teilhabe an der Indexentfaltung zudem beabsichtigt sein wie ein Maximum (Cap). Angesichts dieser Anlage ist die Höhe des Zinsaufschlags und im Zuge dessen im Übrigen die Wertentwicklung der Schuldverschreibung während der Laufzeit im Vorfeld nicht erhebbar.