Vom Market Maker im Anschlussmarkt gestellte Kurse

Folgende Kapitalaufwände werden bei der Wertstellung im Anschlussmarkt mehrfach nicht gleichförmig verteilt über die Laufzeit der Wertpapiere preisherabsetzend in Subtraktion gebracht, stattdessen bereits bis zu einem, zufolge des freien Einschätzungsspielraums

des Market Maker, früheren Moment völlig vom arithmetischen Wert der Zertifikate abgezogen:
•    nach Richtmarke der Produktkonditionen erhobene Verwaltungsentgelte;
•    eine im Ausgabepreis für die Zertifikate ggf. enthaltene Marge;
•    im Ausgabepreis für die Zertifikate ggf. enthaltene Dividenden und andere Erträge, die nach der Ausformulierung des Zertifikats ökonomisch dem Herausgeber zustehen.

Letztere werden vielmals beileibe nicht erst dann preiskürzend in Subtraktion gebracht, sowie das jeweilige Bezugsobjekt oder dessen Einzelteile 'ex Dividende' gehandelt werden, statt dessen bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Dauer, und zwar auf der Basis der für die gesamte Periode oder eine bestimmte Zeitdauer erwarteten Dividenden. Die Geschwindigkeit dieser Subtraktion ist dabei unter anderem abhängig von der Stufe potentieller Netto-Rückflüsse der Bescheinigungen zum Market Maker.

Solche von dem Market Maker im Anschlussmarkt gestellten Kurse können dementsprechend von dem rechnerischen respektive dem vermöge der oben genannten Umständen ökonomisch zu erwartenden Wert der Wertpapiere zum jeweiligen Augenblick abweichen. Obendrein kann der Market Maker unverwandt die zur Kursfindung  festgelegte Methodenmenge  ändern, z. B. die Bandbreite zwischen Geld- und Briefkursen,geheißener: Spread, dehnen oder vermindern.

Abgeltungen für den Absatz von Zertifikaten
Für ihre Arbeit im Kontext des Absatzes von Zertifikaten können Kreditinstitute vom Emittenten Vergütungen empfangen. Im Primärmarktgeschäft, sprich in der Effektenemissions- beziehungsweise Zeichnungsphase, ist dies wiederholend der Fall.

Mitunter werden ebenso Zahlungen aus einer vom Emittenten vereinnahmten Verwaltungstaxe geleistet. Die Stufe jener Provisionen wird vornehmlich in Abhängigkeit von beim Geldinstitut vorliegenen (zu bestimmten Deadlines in den Papierdepots) einem Grundstock am jeweiligen Zertifikat festgesetzt. Über nähere Details informiert jederzeit die depotführende  Organisation.