Konsequenzen am Kapitalmarkt: Modifikationen im Steuerrecht

Konsequenzen am Kapitalmarkt
Modifikationen im Steuerrecht eines Staates, welche die Einkommenssituation der Investoren oder die Ertragslage von Unternehmungen anbelangen, können positive wie ebenfalls negative Folgen auf die Kursfortentwicklung

am Kapitalmarkt bieten.

Zusätzliche Basisrisiken

Im Nachfolgenden werden einige zusätzliche Risiken angesprochen, deren sich der Anleger bei der Disposition in Wertpapieren grundsätzlich bewusst sein sollten. Bei weitem nicht immer geht es dieserfalls nur um mögliche monetäre Defizite. In Einzelfällen soll der Finanzier auch mit anderen Defiziten rechnen: So kann es dem Finanzier unvermittelt viel Zeit und Anstrengung kosten, determinierten, mit dem Handelspapierengagement verbundenen, Pflichten ebenso wie obligatorischen Disposition en nachzukommen.

Informationsfährnis
Das Informationsrisiko meint die Opportunität von Fehlurteilen auf Grund fehlender, bruchstückhafter oder falscher Daten. Mittels falscher Informationen mag es der Investor entweder anhand des Einblicks ungewisser Informationsquellen, durch falscher Ausdeutung bei der Analyse ursprünglich akkurater Informationen oder im Zuge von Übermittlungsfehlern zu tun haben. Ebenfalls mag ein Informationsrisiko vermittels eines Exzesses oder ein Fehlen an Daten oder ebenso durch temporal nicht aktuelle Daten in Erscheinung treten.

Übertragungsrisiko
Sofern der Finanzier Wertpapierorders erteilt, so soll das nach felsenfesten Regeln abgeleistet werden, dabei er vor Fehlannahmen bewahrt werden kann ebenso wie einen unmissverständlichen Anspruch auf Auftragsabwicklung erlangen kann. Jedweder Auftrag eines Finanziers an die Einrichtung muss deshalb bestimmte, unbedingt notwendige Angaben beinhalten. Hierzu zählen speziell die Order über Anschaffung oder Verkauf, die Stückzahl wie auch der Nennbetrag sowie die exakte Bezeichnung des Wertpapiers.

In welchem Ausmaß das Übermittlungsrisiko eingegrenzt oder ausgeschlossen werden mag, hängt entscheidend auch vom Anleger ab - nämlich je ausführlicher der Auftrag, desto weniger das Fährnis eines Versehens.