In Deutschland aufgelegte KapitalanlageFonds

Investmentanteilscheine
Deutsche Definitionen für ausländische Investmentgesellschaften am deutschen Umschlagplatz
Fremdländische Investitiongesellschaften, welche Produkte in Deutschland öffentlich liquidieren, unterliegen speziellen

Richtlinien des Investitionsgesetzes. Sie mögen die Intention zum öffentlichen Absatz ihrer Handelsgüter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin in gedruckter Form annoncieren und determinierte organisatorische sowie rechtliche Voraussetzungen befolgen. Exemplarisch mögen das Fondsvermögen von einer Depotbank verwahrt und ein oder mehrere inländische Kreditinstitute als Zahlstellen angegeben werden, über die von den Anteilseignern geleistete oder für die Anteilsinhaber bestimmte Gutschriften geleitet werden können. In jedem Fall hat als Sicherheitfür die Geldgeber die BaFin die Einhaltung der eindeutigen bundesdeutschen Vorschriften und Vorbedingungen durch die ausländische Investitionsgesellschaft zu untersuchen.

Offene und geschlossene Investitionfonds

Offene Investitionfonds: Bei offenen Investitionsfonds ist die Menge der Anteile, und im Zuge dessen der Teilhaber, a priori undefiniert. Die Fondsgesellschaft begibt, je nach Bedarf, neue Anteile und begebene Anteile entgegengenommen serden.

Bei den in Deutschland aufgelegten KapitalanlageFonds handelt es sich wiederholend um offene Fonds. Von einem nicht geschlossenen Fonds mögen an und für sich fortlaufend neue Anteile gekauft werden. Die Fondseinrichtung hat gleichwohl die Möglichkeit, die Auflage von Fondsanteilen zeitweise zu limitieren, auszusetzen wie auch unwiderruflich einzustellen.

Im Zusammenhang der vertraglichen Vorbedingungen ist die Einrichtung verpflichtet, Anteilscheine auf Kosten des Fondsvermögens zum betreffenden offiziellen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Angesichts dessen ist für den Geldgeber die Liquidierbarkeit von Anteilscheinen generell gewährleistet. Investmentanteilscheine werden oft genauso an der Aktienbörse gehandelt.