Marktpartner können in drei Rubriken aufgeteilt werden

Marktpartner können in drei Rubriken aufgeteilt werden. Es sind jene ebendiese Subjekte oder Gemeinschaften, die als Partner der Organisation mit ihr in gewerblicher Beziehung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Werktätige
Zulieferbetriebe
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Wettbewerber

Als Konkurrenten in engerem Nutzen gelten all selbige Unternehmensorganisationen, die Artikel zur Deckung desselben Bedarfs bereitstellen. Die Artikele haben ähnliche Eigenschaften oder Klassen. So konkurriert z.B. ein Automobilhersteller direkt mit anderen Erzeugern von Autos.

Marktbegleiter im weiteren Sinn treten namentlich auf, für den Fall, dass es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Bereich des Repräsentations-, Bildungs-, Besserungs- und Wertstrebens liegen. Insoweit rivalisieren  die Visite von Gourmetrestaurants, die Erwerbung eleganter Kleider, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Theorie spricht man dabei von „ gesamtheitlicher Konkurrenz".

Die Allgemeinheit

Die Einbettung der Firma in einen gesellschaftlichen Relationsrahmen bringt Verknüpfungen zu Einrichtungen wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Presse, Religionsgemeinschaften, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzunterstützer
Als Absatzhelfer werden Zweckträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Beziehungen zwischen den individuellen Beteiligten und am störungsfreien Fluss der Ware im Verteilungsverlauf beteiligt sind. Als Exempel für Absatzgehilfen sind zu bezeichnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Makler), Transporteure, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Meinungsforschungsorganisationen.

Absatzmittler

Zu diesem Punkt zählen der Kommerz und die sog. indirekten Absatzmittler wie Ärzte (in der Pharmazeutische Industrie), Bauingenieure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Verbraucher und Verwender)