Vorgelagerte Marktpartner:
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Marktpartner können in drei Gattungen rubriziert werden. Es sind jene ebendiese Subjekte oder Einsatzgruppen, die als Partner der Unternehmung mit ihr in unternehmerischer Interaktion stehen:
a) Vorgelagerte Marktpartner:
Beschäftigte
Zulieferer
Kapitalgeber
b) Nebengelagerte Marktpartner:
Mitbewerber
Als Konkurrenten in engerem Sinn gelten all diese Unternehmenspräsenzen, die Elaborate zur Deckung desselben Bedürfnisses bereitstellen. Die Erzeugnisse haben korrespondierende Eigenschaften oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Autohersteller gerade mit anderen Produzenten von Autos.
Marktbegleiter im weiteren Sinngehalt treten speziell auf, falls es bei dem zu deckenden Bedarf um die Erledigung von Wünschen geht, die im Feld des Repräsentations-, Ausbildungs-, Rekonvaleszenzs- und Geltungsstrebens liegen. Infolge dessen rivalisieren die Visite von Gourmandrestaurants, die Erwerbung flotter Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Flitzer usw. miteinander. In der Theorie spricht man unterdies von „ uneingeschränkter Konkurrenz".
Die Allgemeinheit
Die Inklusion der Unternehmenspräsenz in einen gesellschaftlichen Beziehungsrahmen bringt Relationen zu Organisationen wie Gewerkschaften, Verbänden, Vereinen, Zeitungswesen, Religionsgemeinschaften, Kommunen usw. mit sich.
c) Nachgelagerte Marktpartner
Absatzgehilfen
Als Absatzgehilfen werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Beziehungen zwischen den individuellen Gliedern und am mühelosen Durchfluss der Ware im Verteilungsprozess beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzhelfer sind zu bezeichnen: betriebsfremde Verkaufsorgane (Handelsvertreter, Kommissionäre, Vermittler), Frachtführer, Informationsdienste, Adressenverlage, Werbeagenturen, Markt- und Demoskopieinstitute.
Agenten
Zu diesem Punkt zählen der Kommerz und die sog. mittelbaren Absatzmittler wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Baumeister, beratende Ingenieure) usw. Bedarfsträger (Verbraucher und Benutzer)