Produkt-Management: analytisches Denkvermögen,

Vorwiegend wird das Produkt-Management in der operativen Praxis als Linieninstanz oder Stabsstelle der Marketingführung organisatorisch integriert. Im Zuge dessen liegt eine offensichtliche Inkongruenz zwischen Aufgaben und Verantwortlichkeit zum

einen und Befugnissen und Durchsetzungsopportunitäten andererseits vor. Obgleich dieser organisatorisch nicht befriedigenden Lösung muß der Produkt-Manager erproben, seine Fabrikatziele zu erlangen. Das wohl wichtigste Kennzeichen zu einer erfolgreichen Arbeit des Produkt-Managers bekundt sich in einer hohen professionellen und persönlichen Tauglichkeit.

Die fachlichen Kompetenzsmerkmale beziehen sich auf
•    ein bezeichnend analytisches Denkvermögen
•    große planerische und organisatorische Begabungen
•    eine zuverlässige Fassung des Marketing-Systems
•    ein solides betriebswirtschaftliches Grundlagenwissen.

Diese hohen Forderungen führen zu der  Frage, wie die Vorbildung und Bildung eines Produkt-Managers strukturiert sein sollte. Es gibt durchaus nicht einen einheitlichen, universellen Ausbildungsweg für die Arbeit des Produkt-Managers. Prinzipiell zeigt sich aber heutzutage in der Realität, daß für einen vorgesehenen Produkt-Manager ein betriebswirtschaftliches Studium (tunlichst mit Kern im Marketing) von großem Pluspunkt ist. Darauf fußend sollte sich eine mehrjährige Einarbeitungszeitdauer in der Organisation dazu kommen. Dabei werden die Nachwuchskräfte im Kontext eines speziellen Ausbildungsprogramms zuallererst durch alle Sektoren der Organisation geschickt, um den unerlässlichen Zugang in die Zusammenhänge des Unternehmensorganisationsvorgangs zu erlangen.

Mit Recht wird in vielen Unternehmen als unabwendbar geachtet, daß der designierte Produkt-Manager ebenfalls eine bestimmte Zeitdauer im Vertriebsaußendienst verbringt. Nach Ende eines derartigen Trainingsprogramms folgt in der Regel die Indienstnahme als Produkt-Manager-Assistent (Junior-Produkt-Manager). Bei korrespondierender Bewährung mag nach einigen Jahren eine Erzeugnisgruppe in eigener Befugnis transferiert werden.