Verwender verbindet mit einem Elaborat

Inhalt des Produktbegriffs

Aus verkaufswirtschaftlicher Sicht ist dennoch bei einem Produkt keineswegs so sehr der technische Standpunkt ausschlaggebend, statt dessen mehr die mit dem Produkt machbare Nutzeffektstiftung für den Abnehmer.

Der Verbraucher bzw. Verwender verbindet mit einem Elaborat bestimmte

Zweckvorstellungen und Nutzenannahmen.

Im Kontext des im Vorfeld erwähnten Erzeugnisses wird sehr geschwind signifikant, daß der Abnehmer in jenem Erzeugnis mehr sieht als einzig eine technische bzw. physische Komponente. Für den Erwerber stellt sie ein Mittel zur Satisfaktion separater Bedürfnisse und Wünsche dar. Sie erlaubt ihm Genuss in seiner Freizeit, schöne Reminiszenzen, ja demnach eine Art Immortalität. Mithilfe des Artikels findet er zu einem Steckenpferd, zu handwerklicher oder kunstreicher Betätigung; eventuell befriedigt sie zudem sein Prestigebedürfnis und dient ihm als Positionsymbol.

Dem Erzeugnis wohnt somit aus der Sicht des Kunden unablässig eine persönliche Komponente inne. Das angebotene Erzeugnis hat die Nutzbarmachung zum Ziel und wird mithin vom Kundenstamm in seiner Aufgabe zur Vorteilstiftung beurteilt: Dieser Tatbestand soll bei der Begriffs begriffsklärung des Produktes zum Ausdruck kommen:

Ein Produkt stellt eine Leistungsfähigkeit dar, der die Fähigkeit innewohnt, dem Verbraucher bzw. Verwender einen bestimmten Zweck zu spenden.

Der Nutzen eines Produktes existiert aus den beiden Komponenten Grundnutzen und Zusatznutzen; bei letzterem ist zusätzlich noch eine übrige Differenzierung in persönlichem, soziologischem und magischem Vorteil ausführbar.

Der Grundnutzen basiert auf der technischen Aufgabe des Produktes, während der Zusatznutzeffekt aus Attributen des Produktes resultiert, die mit der reinen Funktionserfüllung wenig oder überhaupt nicht zusammenhängen (z.B. Prägung, Farbe, Verpackung usw.).

Das Rundumerlebnis eines Produktes ist aus Abnehmerkreisansicht um so stärker, je eher der Zusatzzweck bei diesem Produkt eine Rolle spielt. Der Zusatzsinn ist stets dadurch von großer Wichtigkeit, wenn die werturteilsfreien Konsistenzen des Produktes schwer durchdringbar sind (z.B. bei technisch schwer verständlichen Fabrikaten).