Das Länderfährnis umfasst die Gefahr

Länderfährnis und Transferwagnis

Vom Länderrisiko spricht man, wenn ein ausländischer Kreditnehmer ungeachtet eigener Bonität auf Grund fehlender Transferfähigkeit und -bereitwilligkeit seines Sitzlandes seine Zins- und

Tilgungsleistungen nicht zeitgerecht oder allgemein nicht erzielen kann.

Das Länderrisiko umfasst einerseits die Gefahr einer wirtschaftlichen, zum anderen die Gefahr einer politischen Instabilität. Solcherart mögen Geldzahlungen, auf die Sie eine Anforderung haben, durch von Zahlungsmittelmangel oder Transferbeschränkungen im Ausland unterbleiben. Bei Anteilscheinen in Fremdwährung mag es sich einfinden, dass Sie Auszahlungen in einer Währung erhalten, die infolge eingetretener Devisenbeschränkungen nicht mehr konvertierfähig ist.

Ausbleibende Sicherungsmöglichkeit
Eine Abdeckungsmöglichkeit gegen dieses Transferrisiko gibt es keineswegs. Aus dem Gleichgewicht bringende Geschehnisse im politischen und sozialen System können zu einer staatlichen Einflussnahme auf die Behandlungsweise von Auslandsschulden und zur Zahlungsunfähigkeit eines Landes führen. Politische Ereignisse können sich auf dem global ineinander greifenden Geldmittel- und Devisenmarkt manifestieren: Sie mögen dabei kurssteigernde Stimulantien geben oder freilich Preissturzstimmung fabrizieren. Beispiele für jene Geschehnisse sind Änderungen im Verfassungssystem, der Ökonomieordnung oder der politischen Kraftverhältnisse, nationale und internationale Notlagen, Staatsstreiche und Kriege wie auch durch Naturgewalten ausgelöste Vorkommnisse. Ebenso Wahlaussichten und Wahlresultate haben fallweise - je nach den Ökonomieprogrammen der an die Verwaltung gelangenden Parteien - Konsequenzen auf die Währung und das Aktienbörsengeschehen in dem betreffenden Staat.

Länderratings als Urteilsfindungshilfe
Große Relevanz haben die von einigen Volkswirtschaftsmagazinen veröffentlichten Länderratings: Es handelt sich unterdies um eine Beurteilung der Länder der Welt nach deren Bonität. Länderratings dienen als Entscheidungshilfe bei der Begutachtung des Länderfährnisses.