Leistungsstrom Geldstrom

Dem Leistungsstrom (Sachgüter und Dienstleistungen) steht ein Geldstrom gegenüber. Obendrein bestehen zwischen Betrieb und Markt Informationsströme,

die die Vollständigkeit jener Geschäftigkeiten zusammenfassen, die mit der Förderung, Weiterverarbeitung und Transfer zweckgerichteter Wissensansammlungen zu tun haben.

Unter Zugrundelegung wechselvoller Kriterien lassen sich unterschiedliche Marktarten unterscheiden:
(1)    Entsprechend dem Zutritt zu den Märkten:
a)    offener Umschlagplatz
b)    geschlossener Absatzmarkt

Geschlossene Märkte sind meistens Ausdruck einer Kontingentierung (mengenmäßige Einengung des Angebots) und/oder einer Zulassung (z.B. Gaststätten-, Taxibetriebe).

(2)    Entsprechend der Angebots- und Nachfragestruktur:
In der gesamtwirtschaftlichen Marktformenlehre wird bezüglich der Zahl der am Umschlagplatz beteiligten Anbieter und Nachfrager unterschieden nach
a) Alleinstellung am Markt    b) Oligopol     c) Polypol

(3)    Gemäß geografischen Kriterien:
a)    lokaler Markt
b)    regionaler Marktplatz
c)    nationaler Handelsplatz
d)    internationaler Handelsplatz

(4)    Nach der Intensität der Institutionalisierung des Handelsplatzes:
a)    organisierte Umschlagplätze:
-    Märkte mit ortsanwesenden Produkten (Wochenmarkt, Jahrmarkt, Auktionen)
—    Absatzgebiete, auf denen nach Paradigmen gehandelt wird (Börsen, Messen und Ausstellungen)
b)    nicht- arrangierte Märkte

(5)    Nach Kotler lassen sich die Märkte mittels folgender „vier W" eingrenzen:

1.    Was wird auf dem Markt gekauft? (Kaufgegenstand)
2.    Warum wird auf dem Marktplatz gekauft? (Kaufanreize, Einkaufsziele)
3.    Wer kauft? (Träger Kaufresolution)
4. Wie wird gekauft? (Kaufhandhabungen, Kaufentscheidungsprozess)

Je nach Prägnanz dieser Besonderheiten sind vier ausschlaggebende Umschlagplatzarten zu unterscheiden:
•    Konsumentenmarktplatz (= Konsumgüterabsatzgebiet)
•    Produzentenmarktplatz (= Investitions- und Produktionsgüterumschlagplatz )
•    Wiederverkäuferhandelsplatz (Agent = Handel)
•    Handelsplatz der öffentlichen Betriebe (öffentliche Öffentliche Hand: Bund, Länder bzw. Departmente, Gemeinden.)