Individuen oder Kollektive als Partner

Marktpartner können in drei Felder rubriziert werden. Es sind diese solche Individuen oder Kollektive, die als Partner der Unternehmenspräzens mit ihr in geschäftlicher Relation stehen:


a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Beschäftigte
Zulieferer
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Marktbegleiter

Als Konkurrenten in engerem Sinngehalt gelten all solche Firmen, die Elaborate zur Deckung desselben Bedürfnisses bieten. Die Elaborate haben korrespondierende Zwecken oder Gattungen. So konkurriert z.B. ein Autobauer direkt mit anderen Fabrikanten von Autos.

Konkurrenten im weiteren Sinn treten vornehmlich auf, falls es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Segment des Repräsentations-, Bildungs-, Erholungs- und Wertstrebens liegen. Von daher wetteifern  der Besuch von Gourmetlokalen, die Beschaffung modischer Garderobe, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Theorie spricht man in diesem Zusammenhang von „ vollständiger Konkurrenz".

Die Allgemeinheit

Die Inklusion der Unternehmung in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Relationen zu Institutionen wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Presse, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzhelfer
Als Absatzgehilfen werden Aufgabenträger bezeichnet, die an der Anbahnung von Kontakten zwischen den getrennten Gliedern und am störungsfreien Fluss der Produkte im Distributionsprozess beteiligt sind. Als Vorzeigebeispiele für Absatzunterstützer sind zu bezeichnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Makler), Transporteure, Auskunfteien, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsorganisationen.

Absatzmittler

Hierzu zählen der Handel und die sog. indirekten Absatzmittler wie Ärzte (in der Pharmaindustrie), Konstrukteure, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Konsument und Nutzer)