Der Grundsinn eines Produktes basiert

Der persönliche Benefit als eine schaffbarer Teil des Zusatznutzens beinhaltet sämtliche Erwartungen und Anschauungen, die das spezielle, subjektive Verhältnis des Erwerbers zu dem Produkt

tangieren. Während bspw. bei einem PKW der Grundnutzen im ' rapiden Fortbewegungsmittel' gesehen werden kann, besteht der persönliche Nutzen womöglich in der 'Freude am Fahren' oder in einer bezeichnenden Sicherheitsausrichtung.

Der soziologische Gebrauch, weiters als Geltungs-, Prestige- oder Demonstrationszweck ubiquitär, entsteht aus den Wechselbeziehungen des einzelnen Menschen zur gesellschaftlichen Szene. Diese Nutzeffektsart mag ebenso ein Agens zur Angleichung an andere, bewunderte Mitglieder der Gesellschaft als ebenfalls ein Mittel zur Abhebung sein. In unserem Produktbeispiel Personenkraftwagen könnte der soziologische Zweck darin liegen, auf jeden Fall einen größeren und schnelleren Wagen als die Nachbarn oder die Mitarbeiter zu fahren.
 
Der Grundsinn eines Produktes basiert auf den vorurteilsfrei-technischen Gebrauchseigenschaften (= Produktstruktur). Die Gestaltungsmachbarkeiten des Produktäußeren sind als Prototyp des Zusatzsinns anzusehen. Der Zusatzzweck bietet marketingtechnisch die beste Herangehensweise, um eine positive Distanz gegenüber Konkurrenzprodukten zu erlangen.

Produkte gestatten eine Distinktion hinsichtlich der Prämisse Verwendungszweck in die beiden Gruppen 'Konsumggüter' und 'Produktivgüter'. Innerhalb dieser beiden Produktgruppen bringt die Segmentierung nach dem Charakteristikum Lebensdauer noch die Differentiation in 'Verbrauchsgut' und 'Gebrauchsgut' bzw. 'Fabrikationsgut' und ' Investmentgut'.

Die Schutzmarke als sog. 'Merkzeichen' für ein Erzeugnis stellt ein essenzielles Kommunikationsagens zwischen dem Erzeuger und dem Verbraucher bzw. Verwender dar. In der Reklame bildet sie eine Konstante, die sich in die Erinnerung des Rezipienten einprägen soll.

Die Brand dient zur Identifikation eines Produktes und soll eine klare Distinktion vis-à-vis Wettbewerbsprodukten gestatten.