Aktienanleihen mit über dem Marktzinsstand angesiedelten Gutschein

Aktienanleihen sind mit einem typischerweise hohen, über dem Marktzinsstand gelegenen Gutschein ausgerüstete Wertpapiere, bei denen die Rückzahlungsbedingungen

besonders ausgestaltet sind. Der Begeber zahlt am Ende der Laufzeit entweder das NennwertKapital komplett in Geld retour oder er liefert statt dessen eine bestimmte Quantität Aktien. Die Kriterien und die zu zu verteilenden Aktien werden in den Anleihebedingungen zuvor bestimmt.

Ob Sie am Rückzahlungstag den Face value betrag in Geld oder die vorab determinierte Anzahl von Aktien erhalten, hängt maßgeblich von der Kursweiterentwicklung der Aktie ab. So beherbergen die Anleihebedingungen nicht zuletzt die Angabe des Andienungsgrenzwertes der Aktien. Unterschreitet der Aktienkurs am festgelegten Stichtag diesen Schwellenwert, erfolgt die Tilgung in Aktien. Ist die Quotation der Aktie gleich oder höher als der Andienungsgrenzwert, erhalten Sie das NominalKapital ausbezahlt. Zinszahlungen erhalten Sie abgetrennt davon, ob die Aktien geliefert werden oder ob die Obligation zum Ausgabebetrag zurückgezahlt wird.

Im Verlauf der Dauer richtet sich das Kursverhalten der Aktienanleihe an erster Stelle am Kursgeschehen der zu zu liefernden Aktie. Die Aktienanleihe kann daher nicht mit einem durchschnittlichen festverzinslichen Wertpapier gleichgesetzt werden. Eigentlich ist ein Aktiengeschäft als Vergleichsmaßstab zu verwenden. Im Vergleich zu einer einfachen Disposition in Aktien wirken sich allerdings Kursverminderungen der Aktie im Verlauf der Dauer bei der Aktienanleihe hinterher weniger bedeutend stark aus, sofern Sie eine Aktienanleihe erkaufen, dessen Andienungsgrenzwert unterhalb des aktuellen Kurslevels der Aktien liegt. Von diesem Abschlag geht diesfalls eine Pufferauswirkung aus, aufgrund dessen, dass es zu einer Rückzahlung in Aktien erst kommt, sofern der Andienungsgrenzwert am Stichtag unterschritten wird.

Aktienanleihen mögen sich gleichfalls auf einen Börsenindex in Beziehung setzen. Unterschreitet dieser Aktienindex zum festgelegten Zeitpunkt des Andienungsschwellwertes, liefert der Begeber je nach den Vertragsprämissen Indexzertifikate, Indexsondervermögen oder einen Geldbetrag, welcher dem faktischen Indexstand gleichkommt.