Marktpartner können in drei Kategorien eingeteilt werden

Marktpartner können in drei Kategorien eingeteilt werden. Es sind diese solche Subjekte oder Kollektive, die als Partner der Organisation mit ihr in

ökonomischer Wechselbeziehung stehen:

a)    Vorgelagerte Marktpartner:

Belegschaft
Zulieferfirmen
Kapitalgeber

b)    Nebengelagerte Marktpartner:

Konkurrenten

Als Konkurrenten in engerem Sinn zählen all selbige Organisationen, die Produkte zur Deckung desselben Bedürfnisses entbieten. Die Artikele haben komparabele Funktionalitäten oder Erscheinungsformen. So konkurriert z.B. ein Autohersteller gerade mit anderen Herstellern von Autos.

Konkurrenten im weiteren Sinn treten namentlich auf, sofern es bei dem zu deckenden Bedürfnis um die Erledigung von Wünschen geht, die im Umfeld des Repräsentations-, Ausbildungs-, Genesungs- und Einflussstrebens liegen. Insoweit wetteifern  die Visite von Feinschmeckerlokalen, die Besorgung schnittiger Kleider, die Urlaubsreise, der neue Sportwagen usw. miteinander. In der Theorie spricht man dabei von „ uneingeschränkter Konkurrenz".

Die Allgemeinheit

Die Inklusion der Organisation in einen gesellschaftlichen Wechselbeziehungsrahmen bringt Beziehungen zu Institutionen wie Arbeitnehmerorganisationen, Verbänden, Vereinen, Zeitungswesen, Kirche, Gemeinden usw. mit sich.

c) Nachgelagerte Marktpartner

Absatzgehilfen
Als Absatzunterstützer werden Funktionalitätenträger bezeichnet, die an der Einführung von Kontakten zwischen den separaten Beteiligten und am mühelosen Fluss der Gegenstände im Distributionsablauf beteiligt sind. Als Musterbeispiele für Absatzhelfer sind zu bezeichnen: betriebsexterne Verkaufsorgane (Händler, Kommissionäre, Makler), Einfuhrhändler, Auskunftsdienste, Adressenverlage, Werbevertretungen, Markt- und Meinungsforschungsorganisationen.

Agenten

Diesbezüglich zählen der Handel und die sog. indirekten Agenten wie Ärzte (in der pharmazeutischen Industrie), Architekten, beratende Ingenieure) usw.

Bedarfsträger (Konsument und Verwender)