Produkt-Manager-Assistent (Junior-Produkt-Manager)

Vornehmlich wird das Produkt-Management in der betrieblichen Praxis als Linieninstanz oder Stabsstelle der Marketinggeschäftsführung organisatorisch einbezogen. Dadurch liegt eine offensichtliche mangelnde Übereinstimmung zwischen Aufgaben und Verantwortung einerseits und Befugnissen und Durchsetzungswege andererseits vor.

Während dieser organisatorisch unbefriedigenden Lösung muß der Produkt-Manager versuchen, seine Produktziele zu erlangen. Das vermutlich wichtigste Kennzeichen zu einer erfolgreichen Betätigung des Produkt-Managers bekundt sich in einer hohen fachlichen und persönlichen Tauglichkeit.

Die professionellen Qualifikationsmerkmale berufen sich auf
•    ein merklich analytisches Denkvermögen
•    ansehnliche planerische und organisatorische Begabungen
•    eine gesicherte Fassung des Marketing-Systems
•    ein ausgereiftes betriebswirtschaftliches Rüstzeug.

Diese hohen Voraussetzungen resultieren in der Frage, wie die Propädeutik und Unterrichtung eines Produkt-Managers gestaltet sein sollte. Es gibt beileibe nicht einen einheitlichen, allgemeingültigen Ausbildungsweg für die Profession des Produkt-Managers. Generell zeigt sich dennoch jetzt in der Praxis, daß für einen vorgesehenen Produkt-Manager ein betriebswirtschaftliches Studium (tunlichst mit Kern im Marketing) von großem Vorzug ist. Darauf aufbauend sollte sich eine mehrjährige Einarbeitungszeitspanne in der Firma anschließen. Dabei werden die Nachwuchskräfte im Zusammenhang eines speziellen Ausbildungsprogramms vorrangig durch alle Teilbereiche der Organisation gesendet, um den unerlässlichen Einblick in die Verknüpfungen des Unternehmenshergangs zu bekommen.

Gerechtfertigtermaßen wird in vielen Organisationen als unumgänglich angesehen, daß der angehende Produkt-Manager gleichfalls eine gewisse Periode im Salesaußendienst verbringt. Nach Schluss eines derartigen Trainingsprogramms folgt normalerweise die Indienstnahme als Produkt-Manager-Assistent (Junior-Produkt-Manager). Bei stimmiger Bewährung kann nach einigen Jahren eine Fabrikatgruppe in eigener Befugnis übertragen werden.